Visum für Drittstaater

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Visum für Drittstaater

Im Aufenthaltsrecht geht häufig der Erteilung eines Aufenthaltstitels entweder ein Asylverfahren (meistens illegale Einreise) oder ein Visaverfahren (legale Einreise nach Visaerteilung) voran. 

 

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltswecken erteilt werden:

  • Visum zur Ausbildung/ Weiterbildung
  • Visum zum Studium
  • Visum zur Erwerbstätigkeit
  • Visum zur Familienzusammenführung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Visums, oder aber im Fall der Ablehnung bei der Remonstration vor der Botschaft oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …

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Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …

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Freizügigkeit für EU Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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