Visum für Drittstaater
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Visum für Drittstaater
Im Aufenthaltsrecht geht häufig der Erteilung eines Aufenthaltstitels entweder ein Asylverfahren (meistens illegale Einreise) oder ein Visaverfahren (legale Einreise nach Visaerteilung) voran.
Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltswecken erteilt werden:
- Visum zur Ausbildung/ Weiterbildung
- Visum zum Studium
- Visum zur Erwerbstätigkeit
- Visum zur Familienzusammenführung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Visums, oder aber im Fall der Ablehnung bei der Remonstration vor der Botschaft oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.
Einbürgerung
Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …
Ausweisung Einreisesperre Abschiebung
Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …
Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …
Aufenthaltsgestattung
Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …
Freizügigkeit für EU Bürger
Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …
Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung
Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …