Einbürgerung

Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

– Beschreibung

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und hat grund-sätzlich den Verlust der alten Staatsangehörigkeit zur Folge. Zur Antragstellung bedarf es häufig – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – bei besonderer Integrationsleistung lediglich eines gewöhnlichen Aufenthalts von 6 Jahren. Besonders privilegiert sind Kinder von denen mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland wohnt und eine Aufenthaltsberechtigung aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Visum für Drittstaater

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …

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Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …

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Freizügigkeit für EU Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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