Herausgabe des Kindes

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Herausgabe des Kindes

Als Teil des Sorgerechts steht den sorgeberechtigten Eltern oder Pflegepersonen unter anderem das Recht zu, den Aufenthaltsort des Kindes festzulegen. Eine solche Regelung wird häufig bei Trennung oder Scheidung der Kindeseltern und Wegzug eines der Ehegatten zum Thema.

Anstoß ist entweder, dass der wegziehende Ehepartner das Kind gegen den Willen des anderen Ehegatten mitnimmt oder bei einem Verbleib das Kindeswohl gefährdet ist, was bei einer Vernachlässigung der Fall sein kann.

Zum Schutz des Kindes kann sodann -möglichst über einen Rechtsanwalt -ein entsprechender Antrag gestellt werden.

In dem Verfahren vor dem Familiengericht werden sodann die Eltern, abhängig vom Alter des Kindes (mit 14 Jahren ist das Kind gemäß § 159 FamFG anzuhören), das Jugendamt sowie ein vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand angehört. Das Gericht kann sodann die Herausgabe an einen sorgeberechtigten Elternteil oder Pflegeperson anordnen. Diese Entscheidung ist sodann auch vollstreckbar.

Kindesunterhalt

Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen erbringt Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen und erfüllt …

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Vaterschaftsfeststellung/ -anfechtung

Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht, bei dem die Feststellung begehrt wird …

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Umgangsrecht

Das Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind …

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Sorgerecht

Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht der Fürsorge für das Kind gemäß § 1626 ff. BGB …

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