Schlichtung, Ausbildung, Coaching

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Schlichtung, Ausbildung, Coaching

Die obligatorische Streitschlichtung
Am 01. Juni 2001 ist in Hessen das Hessische Schlichtungsgesetz (Hess. SchlG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht vor, dass in bestimmten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten einer gerichtlichen Klärung ein Streitschlichtungsverfahren (obligatorische Streitschlichtung) vorgeschaltet ist. Hierdurch sollen die Gerichte entlastet werden. Bei den Streitigkeiten handelt es sich um bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die gerade nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.

Die Rechtsanwaltskammern in Hessen bilden zur Durchführung der Streitschlichtung Gütestellen. Die zum Schlichter bestellte Rechtsanwälte führen sodann auf Antrag die Streitschlichtung durch.

Die Streitschlichtung endet in der Regel mit einer gütlichen Einigung (Vergleich) oder aber in den Fällen in denen eine Einigung scheitert, mit der Ausstellung einer „Erfolglosigkeitsbescheinigung“. Mit dieser Bescheinigung kann nunmehr mit entsprechender Kostenfolge der Antragsteller vor den ordentlichen Gerichten sein Ziel weiterverfolgen.

Die Schlichtungsordnung, in der das Verfahren im Einzelnen erklärt und über die mit dem Verfahren verbundenen Kosten informiert wird, kann bei der Rechtsanwaltskammer Kassel online eingesehen werden (www.rechtsanwaltskammer-kassel.de).

Ausbildung

Aufgrund von über zwei Jahrzenten kanzleiinternen Aus- und Weiterbildung von juristischen Fachkräften und Assessoren aber auch durch persönlich juristische und teils fachübergreifende, darunter IHK zertifizierte Fortbildung, ist ein hohes fachliches Niveau gewährleistet. Die auf externe Fortbildung des Inhabers verwendete Zeit betrug allein in 2018 mehr als 220 Stunden.

Coaching
Die anwaltliche Tätigkeit dreht sich stets um den Umgang und die Lösung von Konflikten, dem Zuhören und Begleiten von Entscheidungen und Veränderungen. Insbesondere die persönliche Standortbestimmung und Richtungsfindung im Bereich der Arbeitsmigration und die berufliche Weiterentwicklung innerhalb der Gesellschaft oder des Unternehmens sind Themen der Beratung. Dies geht teilweise Hand in Hand mit den Unternehmensinteressen, wobei auf Unternehmerseite insbesondere die berufsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen im Vordergrund der Beratung stehen.

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