Strafverteidigung

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Strafverteidigung

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist es wichtig seine Rechte zu kennen und von ihnen Gebrauch zu machen. Die Weichenstellung erfolgt häufig bereits im Ermittlungsverfahren, an dessen Ende die Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht, ob eine Verfahrenseinstellung erfolgt oder aber Anklage erhoben wird.

Daher sollte jede unbedachte Äußerung, die später gegen den Beschuldigten verwendet werden könnte, vermieden werden und vielmehr zunächst vom Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht und ein Spezialist, einen Fachanwalt für Strafrecht, hinzugezogen werden. Hierauf besteht nach § 137 StPO einen Rechtsanspruch.

Der Strafverteidiger wird in den Fällen von Untersuchungshaft, Beschlagnahme oder vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sofort mit entsprechenden Anträgen bzw. Rechtsbehelfen reagieren und die Ermittlungsakte einsehen.

Im Ermittlungsverfahren kommt der frühen Akteneinsicht eine wichtige Bedeutung zu, da der Verteidiger damit erstmals in die Lage versetzt wird, dem Beschuldigten eine reale Einschätzung der Gefahr des gegen ihn erhobenen Vorwurfs im Hinblick auf eine Sanktionierung und etwaige Folgen zu geben.

Bei den etwaigen Folgen einer Sanktionierung sind insbesondere die nachfolgenden zu beachten:

  • Einziehung von Wertersatz
  • Entziehung der Gewerbeerlaubnis
  • Entziehung der Bewachungserlaubnis
  • Entziehung der Berufsausübungserlaubnis für Steuerberater, Finanzdienstleister, Ärzte
  • Einziehung von Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Waffenschein
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Einleitung eines (Wehr-) Disziplinarverfahren
  • Verlust der Pensionsansprüche
  • Sicherungsverwahrung
  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Zwingende Ausweisung für Drittstaatsangehörige, etc.

Als Verteidiger mit über 20 Jahren Berufserfahrung, Tätigkeiten im Strafverteidigernotdienst und interdisziplinär, ist eine reale Einschätzung möglich. Die sich hieran anknüpfende Tätigkeit als Verteidiger wird stets zunächst darauf gerichtet sein, eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren – notfalls gegen Auflagen – zu erreichen und damit eine Stigmatisierung in einer öffentlichen Verhandlung zu vermeiden.

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Als Opfer einer Straftat sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, dass die nicht erfolgte Strafanzeige …

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