Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren sein. Ebenso kommen Asylklageverfahren in Betracht, bei denen die Klage keine aufschiebende Wirkung hat und ein entsprechender Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht gestellt oder negativ beschieden wurde. Daneben kommen Fälle in Betracht, in denen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Ordnungsbehörde den erteilten Aufenthaltstitel ent-zogen hat sowie Fälle, in denen aus anderen Gründen der Aufenthaltstitel nicht verlängert wurde oder durch Zeitablauf erloschen ist.

Abschiebehaft

Die Abschiebehaft ist eine Freiheitsentziehung aufgrund richterlicher Anordnung und aufgrund der Eingriffsintensität nur dann zulässig, wenn der Zweck der Haft (Vorbereitung der Ausweisung, Sicherung der Abschiebung) nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Sie soll bei Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wobei hier besonders das Kindeswohl zu berücksichtigen ist.

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Visum für Drittstaater

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …

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Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …

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Freizügigkeit für EU Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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