Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Versorgungsausgleich

Hierunter versteht man den grundsätzlich im Verbund mit dem Scheidungsverfahren durchzuführenden Ausgleich der von den Eheleuten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit.

Der Rentenausgleich wurde als Versorgungsausgleich 1977 normiert, damit der Ehegatte, der wegen Haushaltsführung oder und Kindererziehung keiner oder nur einer geringen Erwerbstätigkeit nachgeht, in Bezug auf die Rentenansprüche im Falle der Ehescheidung keine Nachteile erleidet.

Mit Einreichung des Scheidungsantrags wird – sofern der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde – durch den Rechtsanwalt in der Regel zugleich der Fragebogen zum Versorgungsausgleich mit eingereicht. Ein übereinstimmender Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann auch im Termin erklärt werden.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die Rentenanwartschaften jedes Ehegatten separat ermittelt und sodann gegenübergestellt. Der Ehegatte, der die höhere Rentenanwartschaft erworben hat – außer im Fall von Bagatellanrechten/ -unterschieden an den anderen Ehegatten abzugeben. Maßgeblicher Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist der 1. Des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner.

Es ist durchaus sinnvoll auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens das Rentenkonto zu klären, da grundsätzlich Nachweise für z. Bsp. Ausbildungszeiten, Wehr- oder Zivildienstzeiten, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der Arbeitslosigkeit, berufsvorbereiteten Zeiten etc. beibringen muss, was unter Umständen sich schwierig gestaltet, wenn man hiermit zu lange zuwartet. Davon abgesehen würde ein geklärtes Konto die Verfahrensdauer des Versorgungsausgleichsverfahrens verkürzen.

Verstirbt der frühere Ehepartner nach der Ehescheidung mit durchgeführtem Versorgungsausgleich, so fällt der ausgeglichene Anteil nicht automatisch an den anderen früheren Ehepartner zurück, sondern nur auf Antrag je nach Einzelfall.

 

Gewaltschutz und Wohnungszuweisung

Beide Verfahren sind im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt und gehören in die grundsätzlich …

Mehr erfahren

Unterhalt

Unterhalt ist das was eine Person leistet um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen …

Mehr erfahren

Aufhebung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft

Der Antrag auf Ehescheidung oder Aufhebung der Partnerschaft kann nur von einem beim zuständigen …

Mehr erfahren

Güterrecht

Im Güterrecht wird geregelt, welchem Ehegatten welches Vermögen während und nach Beendigung der Ehe zusteht …

Mehr erfahren

Eröffnen Sie Ihren Fall