Vaterschaftsfeststellung / – anfechtung
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Vaterschaftsfeststellung -/anfechtung
Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht, bei dem die Feststellung begehehrt wird, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Dies erfolgt anhand einer DNA Analyse aufgrund von Speichelabstrichen. Stimmt die DNA nicht überein, so steht fest, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.
Vater des Kindes ist grundsätzlich der Mann,
• der die Vaterschaft anerkannt hat,
• der, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Kindesmutter verheiratet war
• dessen Vaterschaft vom Familiengericht festgestellt wurde
Anfechtungsberechtigt ist dem entsprechend:
• der rechtliche Vater,
• der Ehemann der Kindesmutter zur Zeit der Geburt
• die Kindesmutter
• der biologische Vater
• das Kind
Der Anfechtung kommt gerade im Hinblick auf den Kindesunterhalt und erbrechtliche Ansprüche des Kindes besondere Bedeutung zu. Hat das Kind aufgrund der Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, würde diese bei einer abweichenden Festellung widerrufen/ entfallen. Letztlich ist zu beachten dass die Anfechtungsfrist des § 1600b BGB lediglich zwei Jahren ab Kenntnis beträgt..
Gründe für eine Anfechtung können sein:
• es fand in der Zeit der Empfängnis kein Geschlechtsverkehr statt,
• der Mann ist im Zeitraum der Empfängnis unfruchtbar gewesen,
• es gibt konkret Anhaltspunkte, dass das Kind aus einer anderen sexuellen Affäre der Ehefrau stammt
• das Kind ist außerhalb der Ehe geboren wurde
• es liegt ein Abstammungsgutachten von Mutter und Kind vor, auf das der Antragteller keinen Zugriff hat.
Kindesunterhalt
Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen erbringt Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen und erfüllt …
Umgangsrecht
Das Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind …
Sorgerecht
Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht der Fürsorge für das Kind gemäß § 1626 ff. BGB …
Herausgabe des Kindes
Als Teil des Sorgerechts steht den sorgeberechtigten Eltern oder Pflegepersonen unter anderem das Recht zu …