Unterhalt

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Unterhalt

Unterhalt ist das was eine Person leistet um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Der Unterhalt kann in der Form von Betreuung, Erziehung, Pflege und persönliche Zuwendung oder durch Geld geleistet werden. Es wird unterschieden zwischen 

·         Trennungsunterhalt

·         Nachehelichen Unterhalt

·         Betreuungsunterhalt

·         Elternunterhalt

Zum Thema wird die Frage des Unterhalts häufig erst bei Trennung und Scheidung (Trennungs-/ Betreuungs- u. Nachehelichen Unterhalt), insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Kinder, die beim anderen Partner leben (Kindesunterhalt) sowie im Hinblick auf die Eltern, sobald sie Pflegebedürftig werden (Pflegeleistungen der Sozialleistungsträger erhalten) oder aber in ein Seniorenheim ziehen.

Es können somit grundsätzlich mehrere Unterhaltspflichten auch nebeneinander bestehen, die in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander stehen, grundsätzlich handelt es sich hierbei um die nachfolgende Abstufung:

1.     Kindesunterhalt

2.    Unterhalt für den (geschieden) Ehe- Partner

3.    Elternunterhalt

Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht aus (beachte den Selbstbehalt), um alle bestehenden Unterhaltsansprüche zu befriedigen, so spricht man von einem Mangelfall. Nach dem Rangstufenprinzip bekommt im Mangelfall der vorrangig Unterhaltsberechtigte seinen vollen Unterhaltsbedarf und die nachrangig Unterhaltsberechtigten werden auf das dann noch zu Unterhaltszwecken verbleibende Einkommen verwiesen.

 

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