Kindesunterhalt
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Kindesunterhalt
Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen erbringt Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen und erfüllt damit den Unterhaltsanspruch in Natura.
Der andere Elternteil hat Unterhalt in Form von Geld zu leisten. Die Höhe der Unterhaltsleistung –Mindestunterhalt!- ist der Düsseldorfer Tabelle in der aktuellen Fassung zu entnehmen. Für die Höhe des einzusetzenden Einkommens und die Höhe der Zahlbeträge (Unterhaltsbetrag nach Düsseldorfer Tabelle ./. hälftiges Kindergeld) sind die Leitlinien des für das Bundesland zuständigen Oberlandesgerichts – in Hessen, die Leitlinien des OLG Frankfurt am Main – beizuziehen. Die Unterhaltsbeträge verändern sich aufgrund des Alters, Ausbildungsstand und ggfls. Einzusetzendem eigenen Einkommen. Es wir hier unterschieden zwischen:
· Minderjährige Kinder
· Volljährigen privilegierten Kinder bis 21. Jahren
· Volljährigen Kindern in Ausbildung und Studium
Grundlage der Berechnung ist das Einkommen des zum Geldunterhalt verpflichteten Elternteils. Zur Ermittlung wird der Elternteil zur Auskunft aufgefordert. Dies nimmt jedoch häufig Zeit in Anspruch und in einigen Fällen sind die Gerichte zu bemühen. Um schnell eine zumindest vorläufige Absicherung herbeizuführen besteht grundsätzlich die Möglichkeit über das zuständige Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung der Jugendämter nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für alleinerziehende Elternteile, bei denen mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind im Haushalt lebt. Voraussetzung für den Unterhaltsvorschuss ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Zu beachten ist, dass auf den Unterhaltsvorschuss weder das Einkommen des betreuenden Elternteils noch die Regelung des Sorgerechts Einfluss haben.
Eine Sonderform besteht in Form des Paritäts- oder Wechselmodells. Hierbei lebt das Kind zu gleichen Teilen im Haushalt der Eltern und erhält somit in gleichem Umfang Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Dieses Model ist praktikabel, wenn:
· die Elternteile in räumlicher Nähe wohnen,
· die Eltern miteinander hierrüber reden können,
· die Elternteile dies koordiniert bekommen,
· die Elternteile sich den Mehraufwand leisten können,
Vaterschaftsfeststellung/ -anfechtung
Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht, bei dem die Feststellung begehrt wird …
Umgangsrecht
Das Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind …
Sorgerecht
Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht der Fürsorge für das Kind gemäß § 1626 ff. BGB …
Herausgabe des Kindes
Als Teil des Sorgerechts steht den sorgeberechtigten Eltern oder Pflegepersonen unter anderem das Recht zu …