Freizügigkeit für EU Bürger

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Freizügigkeit für EU-Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien-angehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum, sondern nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …

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Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Visum für Drittstaater

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …

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Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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