Freizügigkeit für EU Bürger
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Freizügigkeit für EU-Bürger
Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien-angehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum, sondern nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Einbürgerung
Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …
Ausweisung Einreisesperre Abschiebung
Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …
Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …
Visum für Drittstaater
Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …
Aufenthaltsgestattung
Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …
Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung
Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …