Elternunterhalt

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Elternunterhalt

Wenn die Eltern sich nicht mehr ausreichend selbst versorgen können und eine ambulante Anbindung nicht ausreicht, ist es häufig so, dass Eltern in ein Pflegeheim kommen.

Die Kosten des Pflegeheims sind häufig so hoch, dass die Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen. In diesem Fall zahlt zunächst der Sozialhilfeträger, der sodann jedoch das Geld von den Kindern zurückfordert.

Als Kind – nicht „Schwiegerkind“ – besteht nach § 1601 BGB die Verpflichtung für den Unterhalt der Eltern aufzukommen, selbst dann, wenn bereits seit langem kein Kontakt zueinander besteht. Ob nun tatsächlich Unterhalt geleistet werden muss, hängt von der Leistungsfähigkeit, d.h. vom Einkommen und dem Vermögen des oder der Kinder ab.

Stand 2019 ist, dass bei einem ledigen Kind netto 1.800,00 € Selbstbehalt und ein erhöhter Selbstbehalt bei einer Familie von netto 3.240,00 € verbleiben müssen. Daneben muss seitens des Kindes jedoch grundsätzlich ein Rückgriff auf sein Vermögen mit Ausnahme des Schonvermögens erfolgen. Zum Schonvermögen zählen die selbst bewohnte Immobilie und ein Freibetrag für die Altersvorsorge.

Aufforderung zur Auskunft im Unterhalt

Für den Ehegatten besteht eine Auskunftspflicht. Er hat daher auf eine Aufforderung zur Auskunft diese zu erteilen. Reagiert er hierauf nicht, so kann das Gericht angerufen werden und dieses den Unterhaltspflichtigen gemäß § 235 FamFG verpflichten Auskunft zu erteilen und bestimmte Belege vorzulegen. Es kann zudem ihn auffordern schriftlich zu versichern, dass die erteilte Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde.  Kommt der Auskunftspflichtige der Auskunftspflicht nicht nach, so kann das Gericht Zwangsmittel in Form von Haft oder Geld androhen und festsetzen. Es besteht ferner die Möglichkeit , dass das Gericht bei Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern, Versicherungsunternehmen und Finanzämter entsprechende Auskünfte einholt und zur Grundlage der Berechnung machen.  

Diese Vorgehensweise dauert in der Praxis jedoch sehr lange, sodass soweit möglich bei nicht fristgemäß erteilter Auskunft, ein bezifferter Unterhaltsantrag – ggfls. auch im einstweiligen Rechtsschutz – auf der Grundlage bekannter Einkünfte gestellt werden könnte.

Steuerliche Auswirkungen

Die Unterhaltsleistungen sind Einkommensteuerlich bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar als:

·         Außergewöhnliche Belastung

·         Sonderausgabe

Trennungs- und nachehelichen Unterhalt

Beim Trennungsunterhalt als auch beim nachehelichen Unterhalt ist es das Ziel einen finanziellen Ausgleich …

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