Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Ausweisung Einreisesperre Abschiebung
Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren sein. Ebenso kommen Asylklageverfahren in Betracht, bei denen die Klage keine aufschiebende Wirkung hat und ein entsprechender Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht gestellt oder negativ beschieden wurde. Daneben kommen Fälle in Betracht, in denen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Ordnungsbehörde den erteilten Aufenthaltstitel ent-zogen hat sowie Fälle, in denen aus anderen Gründen der Aufenthaltstitel nicht verlängert wurde oder durch Zeitablauf erloschen ist.
Abschiebehaft
Die Abschiebehaft ist eine Freiheitsentziehung aufgrund richterlicher Anordnung und aufgrund der Eingriffsintensität nur dann zulässig, wenn der Zweck der Haft (Vorbereitung der Ausweisung, Sicherung der Abschiebung) nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Sie soll bei Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wobei hier besonders das Kindeswohl zu berücksichtigen ist.
Einbürgerung
Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …
Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …
Visum für Drittstaater
Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …
Aufenthaltsgestattung
Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …
Freizügigkeit für EU Bürger
Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …
Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung
Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …