Aufenthaltsrecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Aufenthaltsrecht

Zentrale Norm im Aufenthaltsrecht ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Hier finden sich bezogen auf Drittstaater (Nicht-EU-Bürger) Regelungen u.a. zur Einreise, dem Aufenthalt, dem Familiennachzug und Erwerbstätigkeit sowie zur Aufenthaltsbeendigung. Eine Sonderstellung in diesem Zusammenhang nehmen Drittstaater aus der Türkei ein, für die und ihre Familienangehörigen Sonderregelungen über die Arbeitnehmer-freizügigkeit gemäß Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (ARB 1/80) gelten.

Bei den EU- Bürgern besteht das Recht grundsätzlich sich frei in der Europäischen Union zu bewegen, in die Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten. Tatsächlich wird die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union nicht uneingeschränkt gewährt, vielmehr finden sich spezielle Regelungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen im Freizügigkeitsgesetz/EU.

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …

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Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Visum für Drittstaater

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …

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Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …

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Freizügigkeit für EU Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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