Aufenthaltsgestattung

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Aufenthaltsgestattung

Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Auf-enthaltsnachweises als gestattet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt die Aufenthaltsgestattung aus. Diese wird sodann nach Verteilung aus der Erstaufnahme (AnKa-Zentrum) heraus von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde verlängert.

Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …

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Ausweisung Einreisesperre Abschiebung

Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …

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Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben …

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Visum für Drittstaater

Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …

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Freizügigkeit für EU Bürger

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …

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Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung

Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …

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