Aufenthaltserlaubnis befristet und unbefristet
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin
– Beschreibung
Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet
Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird erteilt für:
- für als asylberechtigt Anerkannte sowie für Flüchtlinge
- für Selbständige
- für Akademiker (BlueCard)
- für Personen mit Berufsausbildung
- für Studenten
- zur Familienzusammenführung
- für nachhaltig Integrierte
- für Geduldete nach abgeschlossener Berufsausbildung (3+2 Regelung)
- aus humanitären Gründen
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben als unbefristete Aufenthaltserlaubnis „Niederlassungserlaubnis“ verlängert.
Einbürgerung
Die Einbürgerung bedeutet die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und …
Ausweisung Einreisesperre Abschiebung
Hintergrund von Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung kann ein rechtskräftig negatives Asylverfahren …
Visum für Drittstaater
Das Visum, welches bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist, kann zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt …
Aufenthaltsgestattung
Bei dem Ausländer, der um Asyl nachsucht gilt der Aufenthalt ab Ausstellung des Aufenthaltsnachweises …
Freizügigkeit für EU Bürger
Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familien angehörigen …
Ausbildungsduldung,Beschäftigungduldung
Bei der Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aus …