Aufenthaltserlaubnis befristet und unbefristet

Rechtsanwältin, Fachanwältin und Schlichterin

– Beschreibung

Aufenthaltserlaubnis befristet u. unbefristet

Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird erteilt für:

  • für als asylberechtigt Anerkannte sowie für Flüchtlinge
  • für Selbständige
  • für Akademiker (BlueCard)
  • für Personen mit Berufsausbildung
  • für Studenten
  • zur Familienzusammenführung
  • für nachhaltig Integrierte
  • für Geduldete nach abgeschlossener Berufsausbildung (3+2 Regelung)
  • aus humanitären Gründen

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorliegen der zeitlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben als unbefristete Aufenthaltserlaubnis „Niederlassungserlaubnis“ verlängert.

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