Migrationsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Schlichter

– Beschreibung

Migrationsrecht

Im Migrationsrecht ist die Beratung durch einen auf das Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich. Dies gründet nicht nur darin, dass die gesetzlichen Vorgaben mit den hierauf beruhenden Verwaltungsvorschriften und Weisungen vielschichtig und unübersichtlich sind, sondern aufgrund der Rechtsfortbildung ständigen Wandlungen unterliegen. Ferner ist das EU Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die Rechtsfortbildung durch die Gerichte zu berücksichtigen. Davon abgesehen können abhängig vom Herkunftsstaat unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten gegeben sein.

Im Migrationsrecht unterscheidet man zwischen:
• Asylrecht
• Aufenthaltsrecht

Beide Gebiete sind miteinander eng verknüpft, so mündet das Asylrecht mit positivem Verfahrensabschluss in einem Daueraufenthalt (1-3 jährige Aufenthaltserlaubnis) und bei negativem Ausgang in eine Ausweisung, Einreisesperre und Abschiebung.
Gerne vertreten wir Sie in allen rechtlichen Fragen die Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betreffen.

Aufenthaltsrecht

Zentrale Norm im Aufenthaltsrecht ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Hier finden sich bezogen auf Drittstaater (Nicht-EU-Bürger) Regelungen …

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Asylrecht

Das Asylrecht ist in der Verfassung Art. 16 GG der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dies ist in Europa einzigartig…

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